Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des BMUJF für 2000 und 2001
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 37/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 37 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Aus- und Weiterbildung
§ 7. (1) Im Bildungskonzept des Ressorts ist auf die Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen der Verwaltungsakademie des Bundes zum Thema Frauenförderung hinzuweisen.Paragraph 7, (1) Im Bildungskonzept des Ressorts ist auf die Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen der Verwaltungsakademie des Bundes zum Thema Frauenförderung hinzuweisen.
(2)Absatz 2,Die Information über aktuelle Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Praktika in den Bereichen Wirtschaft, Behörden und Institutionen wird wie bisher im Rahmen des Bildungsprogrammes des Ressorts an sämtliche Bedienstete übermittelt.
(3)Absatz 3,Auch den halb- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen.
(4)Absatz 4,Weiblichen Bediensteten ist die Teilnahme an frauenspezifischen Veranstaltungen über die im Ressort für Aus- und Weiterbildung vorgesehene Zeit hinausgehend zu ermöglichen, soweit es die dienstlichen Erfordernisse gestatten.
(5)Absatz 5,Die Gleichbehandlungsbeauftragten sind jährlich von der Personalabteilung über geplante Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren bzw. ist betreffend frauenspezifischer Maßnahmen mit den Gleichbehandlungsbeauftragten in Kontakt zu treten.
Schlagworte
Ausbildung, Ausbildungsmöglichkeit, Ausbildungsveranstaltung,
Ausbildungsmaßnahme
Dokumentnummer
NOR40003827