Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 40/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2000,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
(vgl. BGBl. II Nr. 57/2002).vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,).
Text
3. Abschnitt
Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2005 und verbindliche
Vorgaben
Fluktuation und Prognose
§ 11. (1) Die Fluktuation wurde auf Grund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Juli 1997 bis 1. Juli 1999 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2005 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:Paragraph 11, (1) Die Fluktuation wurde auf Grund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Juli 1997 bis 1. Juli 1999 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2005 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:
Vom 1. Juli 1997 bis 1. Juli 1999 ausgeschiedene Bedienstete:
Frauen Männer in Summe
- Beendigung des aktiven
Dienstverhältnisses: Übertritt und
Versetzung in den Ruhestand gemäß
§§ 13, 14 und 15 des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979
(BDG 1979) 2 9 11
- Erklärung des Austritts gemäß §§ 20,
21 BDG 1979 1 1 2
- Aufhebung der Dienstzuteilung gemäß
§ 39 BDG 1979 3 2 5
- Zeitablauf gemäß § 30 des
Vertragsbedienstetengesetzes 1948 - 1 1
______________________________
- insgesamt 6 13 19
(2)Absatz 2,Ab dem Stichtag 1. Juli 1999 bis Ende des Jahres 2005 kann mit weiteren, altersbedingten Abgängen (Vollendung des 60. Lebensjahres) von sieben Frauen und 82 Männern gerechnet werden, und zwar
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Frauen 1 1 2 3 - - -
Männer 7 14 11 11 13 16 10
(3)Absatz 3,Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Bewerbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, daß er in seinen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.