Rechtstracker.at

§ 16

Fassungen
09.02.2000 bis 08.02.2002 — BGBl. II Nr. 40/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1609.02.200008.02.2002 BGBl. II Nr. 40/2000 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2000,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

09.02.2000BGBl. II Nr. 40/2000

Außerkrafttretensdatum

08.02.2002

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt

vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,).

Text

Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

Paragraph 16, Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Beendigung ihres Karenzurlaubes die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus- und Fortbildungskonzepts darstellen.

Schlagworte

Ausbildungskonzept

Gesetzesnummer

20000379

Dokumentnummer

NOR40003880