Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 40/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
(vgl. BGBl. II Nr. 57/2002).vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,).
Text
Bewerbungen
§ 6. Im Zeitraum vom 1. Juli 1997 bis 1. Juli 1999 bewarben sich insgesamt 480 Männer und 442 Frauen, davon 403 Männer und 292 Frauen für den Prüfungsdienst, sowie 77 Männer und 150 Frauen für andere Bereiche (zentrale Dienste). Aufgenommen wurden acht Frauen und neun Männer für den Prüfungsdienst sowie sieben Frauen für zentrale Dienste. Dies entspricht einem auf den Prüfungsdienst bezogenen Anteil der Aufnahmen von 47,06% Frauen zu 52,94% Männern und einem auf die zentralen Dienste bezogenen Anteil der Aufnahmen von 100% Frauen. Paragraph 6, Im Zeitraum vom 1. Juli 1997 bis 1. Juli 1999 bewarben sich insgesamt 480 Männer und 442 Frauen, davon 403 Männer und 292 Frauen für den Prüfungsdienst, sowie 77 Männer und 150 Frauen für andere Bereiche (zentrale Dienste). Aufgenommen wurden acht Frauen und neun Männer für den Prüfungsdienst sowie sieben Frauen für zentrale Dienste. Dies entspricht einem auf den Prüfungsdienst bezogenen Anteil der Aufnahmen von 47,06% Frauen zu 52,94% Männern und einem auf die zentralen Dienste bezogenen Anteil der Aufnahmen von 100% Frauen.
Dokumentnummer
NOR40003870