Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Dotierung des Sonderkontos "Siedlungswasserwirtschaft"
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 74/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
30/02 Finanzausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.
218/2003).218 aus 2003,).
Text
In den Monaten Februar bis Dezember 2000 sind keine Anteile gemäß § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 FAG 1997 und keine Beiträge gemäß § 8 Abs. 4 FAG 1997 für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft abzuziehen bzw. zu leisten. In den Monaten Februar bis Dezember 2000 sind keine Anteile gemäß Paragraph 6, Absatz 2 und Paragraph 8, Absatz 3, FAG 1997 und keine Beiträge gemäß Paragraph 8, Absatz 4, FAG 1997 für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft abzuziehen bzw. zu leisten.
Dokumentnummer
NOR40004172