Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Produktentwicklungsmanagerin“ und „Akademischer Produktentwicklungsmanager“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 54/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges universitären Charakters „Integrated Product Development“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Produktentwicklungsmanagerin“ und den Absolventen des Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Produktentwicklungsmanager“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026
Dokumentnummer
NOR40004216