Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Akkreditierung der ARGE-ZERT
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 63/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 282/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
50/02 Sonstiges Gewerberecht
Text
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von Managementsystemen, die im Verfahren zur Herstellung von Produkten oder bei der Erbringung von Leistungen angewendet werden, insbesondere die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach EN ISO-9000ff in den in der Spalte "NACE Rev. 1" der Anlage angegebenen Bereichen. Paragraph 2, Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von Managementsystemen, die im Verfahren zur Herstellung von Produkten oder bei der Erbringung von Leistungen angewendet werden, insbesondere die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach EN ISO-9000ff in den in der Spalte "NACE Rev. 1" der Anlage angegebenen Bereichen.
Dokumentnummer
NOR40004231