Norm VfGH-Aufhebung Punkt 4.2. erster Satz Standesregeln der Ziviltechniker× ▾ ‹›Gliederung VfGH-Aufhebung Punkt 4.2. erster Satz Standesregeln der Ziviltechniker Fassungen (Gesetz) ab 18.02.2000 — BGBl. II Nr. 64/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute18.02.2000 BGBl. II Nr. 64/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 18.02.2000 Art. 1