Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 70/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 55Paragraph 55
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Außerkrafttreten
§ 55.Paragraph 55,
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, BGBl. II Nr. 116/1998, einschließlich der einen Bestandteil der genannten Verordnung bildenden Anlagen A bis D tritt mit Ablauf des 31. März 2000 außer Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 1998,, einschließlich der einen Bestandteil der genannten Verordnung bildenden Anlagen A bis D tritt mit Ablauf des 31. März 2000 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015
Dokumentnummer
NOR40004422