Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 1)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 278/1982Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1982,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
Kapitel IIIKapitel römisch drei
PRIVILEGIEN
Artikel 11
Die folgenden Forderungen genießen an dem Binnenschiff ein Privileg, das den Hypotheken im Range vorgeht:
im Falle der Beschlagnahme die Kosten der Instandhaltung seit der Beschlagnahme einschließlich der für die Instandhaltung des Schiffs unerläßlichen Ausbesserungskosten;
die Forderungen aus Dienstverträgen des Kapitäns und der übrigen Mitglieder der Schiffsbesatzung, wobei die Forderungen auf Gehälter, Löhne oder Vergütungen nur bis zur Höhe des Betrags privilegiert sind, der einem Zeitraum von sechs Monaten entspricht;
die Forderungen aus Hilfeleistung oder Bergung sowie die Beiträge des Schiffs zur Großen Haverei.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Dokumentnummer
NOR40005213