Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 2)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 278/1982Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1982,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
Artikel 3
(1) Dieses Protokoll ist auf Verfahren, die nicht unter die Begriffsbestimmungen von Artikel 1 Buchstaben b und c fallen, insbesondere auf Anordnungen, das Binnenschiff an den Ort seiner Eintragung zurückzubringen, und auf Betreibungsverfahren, die zum Konkurs führen können, nicht anzuwenden.
(2) Dieses Protokoll berührt nicht die Wirkungen, die im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei nach ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung oder den sie bindenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen mit dem Konkurs verbunden sind.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Dokumentnummer
NOR40005224