Rechtstracker.at

Anl. 1 ChemV 1999

Fassungen
24.02.2002 bis 13.07.2018 — BGBl. II Nr. 186/2002
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 124.02.200213.07.2018 § → § BGBl. II Nr. 186/2002 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 179/2018
Anl. 111.03.200023.02.2002 BGBl. II Nr. 81/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Chemikalienverordnung 1999

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 81 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

24.02.2002BGBl. II Nr. 186/2002

Außerkrafttretensdatum

13.07.2018aufgehoben durch BGBl. II Nr. 179/2018

Abkürzung

ChemV 1999

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Beachte

Zum In-Kraft-Treten vergleiche Paragraph 30, Absatz 10,

Text

Anhang A

  1. Ziffer eins
    Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
    Die Buchstaben E, O, F+, F, T+, T, C, römisch zehn n, römisch zehn i und N sind weder Bestandteil des Gefahrensymboles noch der Gefahrenbezeichnung, sondern stehen, wenn sie beispielsweise im Anhang römisch eins der Richtlinie 67/548/EWG oder in den Anhängen dieser Verordnung angegeben werden, stellvertretend entweder für das Gefahrensymbol oder für die Gefahrenbezeichnung.

                             

                             

                             

                             

                             

  1. 2 Punkt eins
    Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze):
  2. 2 Punkt eins Punkt eins
    Standardaufschriften, die auf die besonderen Gefahren beim Umgang und der Verwendung hinweisen (R-Sätze)

R 1 – In trockenem Zustand explosionsgefährlich

R 2 – Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich

R 3 – Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich

R 4 – Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen

R 5 – Beim Erwärmen explosionsfähig

R 6 – Mit und ohne Luft explosionsfähig

R 7 – Kann Brand verursachen

R 8 – Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

R 9 – Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen

R 10 – Entzündlich

R 11 – Leichtentzündlich

R 12 – Hochentzündlich

R 14 – Reagiert heftig mit Wasser

R 15 – Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase

R 16 – Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen

R 17 – Selbstentzündlich an der Luft

R 18 – Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich

R 19 – Kann explosionsfähige Peroxide bilden

R 20 – Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R 21 – Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

R 22 – Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

R 23 – Giftig beim Einatmen

R 24 – Giftig bei Berührung mit der Haut

R 25 – Giftig beim Verschlucken

R 26 – Sehr giftig beim Einatmen

R 27 – Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

R 28 – Sehr giftig beim Verschlucken

R 29 – Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase

R 30 – Kann bei Gebrauch leichtentzündlich werden

R 31 – Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase

R 32 – Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

R 33 – Gefahr kumulativer Wirkungen

R 34 – Verursacht Verätzungen

R 35 – Verursacht schwere Verätzungen

R 36 – Reizt die Augen

R 37 – Reizt die Atmungsorgane

R 38 – Reizt die Haut

R 39 – Ernste Gefahr irreversiblen Schadens

R 40 – Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

R 41 – Gefahr ernster Augenschäden

R 42 – Sensibilisierung durch Einatmen möglich

R 43 – Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

R 44 – Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß

R 45 – Kann Krebs erzeugen

R 46 – Kann vererbbare Schäden verursachen

R 48 – Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

R 49 – Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

R 50 – Sehr giftig für Wasserorganismen

R 51 – Giftig für Wasserorganismen

R 52 – Schädlich für Wasserorganismen

R 53 – Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 54 – Giftig für Pflanzen

R 55 – Giftig für Tiere

R 56 – Giftig für Bodenorganismen

R 57 – Giftig für Bienen

R 58 – Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben

R 59 – Gefährlich für die Ozonschicht

R 60 – Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

R 61 – Kann das Kind im Mutterleib schädigen

R 62 – Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

R 63 – Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen

R 64 – Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

R 65 – Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen

R 66 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen

R 67 – Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

R 68 – Irreversibler Schaden möglich

2.1.2. Kombination der R-Sätze:

R 14/15

  • Strichaufzählung
    Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase

R 15/29

  • Strichaufzählung
    Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase

R 20/21

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 20/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken

R 20/21/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 21/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 23/24

  • Strichaufzählung
    Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 23/25

  • Strichaufzählung
    Giftig beim Einatmen und Verschlucken

R 23/24/25

  • Strichaufzählung
    Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 24/25

  • Strichaufzählung
    Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 26/27

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 26/28

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken

R 26/27/28

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 27/28

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 36/37

  • Strichaufzählung
    Reizt die Augen und die Atmungsorgane

R 36/38

  • Strichaufzählung
    Reizt die Augen und die Haut

R 36/37/38

  • Strichaufzählung
    Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut

R 37/38

  • Strichaufzählung
    Reizt die Atmungsorgane und die Haut

R 39/23

  • Strichaufzählung
    Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/24

  • Strichaufzählung
    Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/25

  • Strichaufzählung
    Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/23/24

  • Strichaufzählung
    Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 39/23/25

  • Strichaufzählung
    Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 39/24/25

  • Strichaufzählung
    Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/23/24/25

  • Strichaufzählung
    Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/27

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/28

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/26/27

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 39/26/28

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 39/27/28

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26/27/28

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 42/43

  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich

R 48/20

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/21

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 48/20/21

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut

R 48/20/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/21/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/20/21/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/23

  • Strichaufzählung
    Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/24

  • Strichaufzählung
    Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/25

  • Strichaufzählung
    Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 48/23/24

  • Strichaufzählung
    Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut

R 48/23/25

  • Strichaufzählung
    Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/24/25

  • Strichaufzählung
    Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/23/24/25

  • Strichaufzählung
    Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 50/53

  • Strichaufzählung
    Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 51/53

  • Strichaufzählung
    Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 52/53

  • Strichaufzählung
    Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 68/20

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 68/21

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 68/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 68/20/21

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 68/20/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 68/21/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 68/20/21/22

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

  1. 3 Punkt eins
    Liste der Sicherheitsratschläge (S-Sätze):

S 1

  • Strichaufzählung
    Unter Verschluß aufbewahren

S 2

  • Strichaufzählung
    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

S 3

  • Strichaufzählung
    Kühl aufbewahren

S 4

  • Strichaufzählung
    Von Wohnplätzen fernhalten

S 5

  • Strichaufzählung
    Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)

S 6

  • Strichaufzählung
    Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)

S 7

  • Strichaufzählung
    Behälter dicht geschlossen halten

S 8

  • Strichaufzählung
    Behälter trocken halten

S 9

  • Strichaufzählung
    Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 12

  • Strichaufzählung
    Behälter nicht gasdicht verschließen

S 13

  • Strichaufzählung
    Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten

S 14

  • Strichaufzählung
    Von … fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben)

S 15

  • Strichaufzählung
    Vor Hitze schützen

S 16

  • Strichaufzählung
    Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen

S 17

  • Strichaufzählung
    Von brennbaren Stoffen fernhalten

S 18

  • Strichaufzählung
    Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben

S 20

  • Strichaufzählung
    Bei der Arbeit nicht essen und trinken

S 21

  • Strichaufzählung
    Bei der Arbeit nicht rauchen

S 22

  • Strichaufzählung
    Staub nicht einatmen

S 23

  • Strichaufzählung
    Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)

S 24

  • Strichaufzählung
    Berührung mit der Haut vermeiden

S 25

  • Strichaufzählung
    Berührung mit den Augen vermeiden

S 26

  • Strichaufzählung
    Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren

S 27

  • Strichaufzählung
    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen

S 28

  • Strichaufzählung
    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)

S 29

  • Strichaufzählung
    Nicht in die Kanalisation gelangen lassen

S 30

  • Strichaufzählung
    Niemals Wasser hinzugießen

S 33

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen

S 35

  • Strichaufzählung
    Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden

S 36

  • Strichaufzählung
    Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen

S 37

  • Strichaufzählung
    Geeignete Schutzhandschuhe tragen

S 38

  • Strichaufzählung
    Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen

S 39

  • Strichaufzählung
    Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 40

  • Strichaufzählung
    Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen (Material vom Hersteller anzugeben)

S 41

  • Strichaufzählung
    Explosions- und Brandgase nicht einatmen

S 42

  • Strichaufzählung
    Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)

S 43

  • Strichaufzählung
    Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“)

S 45

  • Strichaufzählung
    Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)

S 46

  • Strichaufzählung
    Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen

S 47

  • Strichaufzählung
    Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)

S 48

  • Strichaufzählung
    Feucht halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)

S 49

  • Strichaufzählung
    Nur im Originalbehälter aufbewahren

S 50

  • Strichaufzählung
    Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben)

S 51

  • Strichaufzählung
    Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden

S 52

  • Strichaufzählung
    Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden

S 53

  • Strichaufzählung
    Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen

S 56

  • Strichaufzählung
    Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen

S 57

  • Strichaufzählung
    Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden

S 59

  • Strichaufzählung
    Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen

S 60

  • Strichaufzählung
    Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen

S 61

  • Strichaufzählung
    Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen

S 62

  • Strichaufzählung
    Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen

S 63

  • Strichaufzählung
    Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen

S 64

  • Strichaufzählung
    Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist)

3.1.1. Kombination der S-Sätze:

S 1/2

  • Strichaufzählung
    Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren

S 3/7

  • Strichaufzählung
    Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren

S 3/9/14

  • Strichaufzählung
    An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)

S 3/9/14/49

  • Strichaufzählung
    Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)

S 3/9/49

  • Strichaufzählung
    Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 3/14

  • Strichaufzählung
    An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)

S 7/8

  • Strichaufzählung
    Behälter trocken und dicht geschlossen halten

S 7/9

  • Strichaufzählung
    Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 7/47

  • Strichaufzählung
    Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)

S 20/21

  • Strichaufzählung
    Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen

S 24/25

  • Strichaufzählung
    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden

S 27/28

  • Strichaufzählung
    Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort auszuziehen und Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)

S 29/35

  • Strichaufzählung
    Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden

S 29/56

  • Strichaufzählung
    Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen

S 36/37

  • Strichaufzählung
    Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen

S 36/37/39

  • Strichaufzählung
    Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 36/39

  • Strichaufzählung
    Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 37/39

  • Strichaufzählung
    Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 47/49

  • Strichaufzählung
    Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 186/2002

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018

Gesetzesnummer

20000478

Dokumentnummer

NOR40030901