Rechtstracker.at

Anl. 5 ChemV 1999

Fassungen
31.07.2002 bis 13.07.2018
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 531.07.200213.07.2018 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 179/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Chemikalienverordnung 1999

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 81 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

31.07.2002

Außerkrafttretensdatum

13.07.2018aufgehoben durch BGBl. II Nr. 179/2018

Abkürzung

ChemV 1999

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anhang E

Vertrauliche Behandlung der chemischen Identität eines Stoffes gemäß Paragraph 16, Absatz 4

Teil A

Vorzulegende Informationen

Einleitende Bemerkungen:

  1. A
    In Paragraph 16, Absatz 3, ist festgelegt, unter welchen Bedingungen der für das Inverkehrbringen einer Zubereitung Verantwortliche eine vertrauliche Behandlung fordern kann.
  2. B
    Um zu vermeiden, daß die vertrauliche Behandlung desselben Stoffes in verschiedenen Zubereitungen mehrmals geltend zu machen ist, genügt dann einmaliges Vorbringen, wenn eine Anzahl Zubereitungen
    • Strichaufzählung
      die gleichen gefährlichen Komponenten in gleichen Konzentrationsoberbereichen enthalten,
    • Strichaufzählung
      gleich eingestuft und gekennzeichnet sind,
    • Strichaufzählung
      gleichen Verwendungszwecken dienen.
    Zur Geheimhaltung der chemischen Identität eines in solchen Zubereitungen verwendeten Stoffes ist ein und dieselbe Ersatzbezeichnung zu verwenden. Ferner müssen alle nachstehenden Informationen einschließlich des Namens oder der Handelsbezeichnung der einzelnen Zubereitungen vorgelegt werden.
  3. C
    Die in der Kennzeichnung benutzte Ersatzbezeichnung muß die gleiche sein wie unter Abschnitt 2 „Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen“ des Anhangs F.
    Dies setzt die Verwendung einer Ersatzbezeichnung voraus, die genügend Informationen über den Stoff liefert, um eine ungefährliche Handhabung der Zubereitung zu gewährleisten.
  4. D
    Bei Geltendmachung einer Ersatzbezeichnung hat der für das Inverkehrbringen der Zubereitung Verantwortliche zu berücksichtigen, daß die entsprechenden Informationen ausreichen müssen, damit gewährleistet ist, die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz zu treffen und die Risiken beim Umgang mit der Zubereitung auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Erforderliche Angaben für die Inanspruchnahme einer vertraulichen Behandlung

Gemäß Paragraph 16, Absatz 4, müssen auf jeden Fall folgende Informationen vorgelegt werden:

  1. Ziffer eins
    Name und vollständige Anschrift und Telefonnummer des in der Gemeinschaft ansässigen Verantwortlichen für das Inverkehrsetzen, dh des Herstellers, des Einführers oder des Vertriebsunternehmers.
  2. Ziffer 2
    Genaue Identifizierung des Stoffes (der Stoffe), für den (die) eine vertrauliche Behandlung vorgeschlagen wird, und Ersatzbezeichnung.

CAS-Nr.

EINECS-Nr.

Chemischer Name nach der internationalen Nomenklatur und Einstufung (Anhang römisch eins der Richtlinie 67/548/EWG des Rates oder vorläufige Einstufung)

Ersatz-bezeichnung

a)

b)

c)

 

 

 

Anmerkung:

Für die vorläufig eingestuften Stoffe sind Angaben (bibliographische Hinweise) beizufügen, die belegen, daß bei der vorläufigen Einstufung des Stoffes alle einschlägigen, derzeit verfügbaren Daten über seine Eigenschaften berücksichtigt worden sind.

  1. Ziffer 3
    Begründung der Vertraulichkeit (nachvollziehbare – einleuchtende Gründe)
  2. Ziffer 4
    Handelsname(n) oder Bezeichnung(en) der Zubereitung(en)
  3. Ziffer 5
    Wird (werden) diese(r) Handelsname(n) oder Bezeichnung(en) in der ganzen Gemeinschaft verwendet?
    JA NEIN
    Falls nein, geben Sie bitte die in den anderen Mitgliedstaaten verwendeten Bezeichnungen an:
    Österreich
    Belgien
    Dänemark
    Deutschland
    Griechenland
    Finnland
    Spanien
    Frankreich
    Schweden
    Irland
    Italien
    Luxemburg
    Niederlande
    Portugal
    Vereinigtes Königreich
  4. Ziffer 6
    Zusammensetzung der Zubereitung(en) gemäß Anhang F.
  5. Ziffer 7
    Einstufung der Zubereitung(en) gemäß Paragraph 5,
  6. Ziffer 8
    Kennzeichnung der Zubereitung(en) gemäß Paragraph 15,
  7. Ziffer 9
    Vorgesehener Verwendungszweck der Zubereitung(en).
  8. Ziffer 10
    Sicherheitsdatenblatt/Sicherheitsdatenblätter gemäß Paragraph 25, in Verbindung mit Anhang F.

Teil B

Leitfaden für die Festlegung von Ersatzbezeichnungen (generische Namen)

  1. Ziffer eins
    Einleitung
    Dieser Leitfaden stützt sich auf das Verfahren zur Einstufung der gefährlichen Stoffe (Einteilung der Stoffe in Klassen) in Anhang römisch eins der Richtlinie 67/548/EWG.
    Ersatzbezeichnungen für die auf diesem Leitfaden beruhenden Bezeichnungen können verwendet werden. Jedoch müssen in allen Fällen die gewählten Namen ausreichend Informationen enthalten, damit gewährleistet ist, daß die betreffende Zubereitung ohne Risiko verwendet werden kann und die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden können.
    Die Klassen werden wie folgt festgelegt:
    • Strichaufzählung
      Anorganische oder organische Stoffe, deren Eigenschaften vorwiegend auf Grund von in ihnen enthaltenen chemischen Elementen bestimmt werden: Der Klassenname wird von dem Namen des chemischen Elements abgeleitet. Die Klassen sind gemäß Anhang römisch eins der Richtlinie 67/548/EWG nach der Ordnungszahl des chemischen Elements (001 bis 103) numeriert.
    • Strichaufzählung
      Organische Stoffe, die die für ihre Eigenschaften besonders charakteristische funktionelle Gruppe gemeinsam haben.
    Der Klassenname wird vom Namen der funktionellen Gruppe abgeleitet.
    Diese Klassen werden mit der herkömmlichen Nummer in Anhang römisch eins (601 bis 650) numeriert.
    In einigen Fällen sind Unterklassen mit Stoffen hinzugefügt worden, die gemeinsame spezielle Eigenschaften haben.
  2. Ziffer 2
    Festlegung des Klassennamens
    Allgemeine Grundsätze
    Die Klassennamen werden in zwei aufeinanderfolgenden Schritten wie folgt festgelegt:
    1. Litera i
      Identifizierung der im Molekül vorhandenen funktionellen Gruppen und chemischen Elemente;
    2. Sub-Litera, i, i
      Einbeziehung der wichtigsten funktionellen Gruppen und chemischen Elemente in die Bezeichnung.
    Berücksichtigt werden die funktionellen Gruppen und Elemente der Klassen und Unterklassen in Abschnitt 3; diese Liste ist allerdings nicht erschöpfend.
  3. Ziffer 3
    Aufteilung der Stoffe in Klassen und Unterklassen

Nummer der Klasse Anhang römisch eins der Richtlinie 67/548/EWG

Klassen

Unterklassen

001

Wasserstoffverbindungen

 

Hydride

002

Heliumverbindungen

003

Lithiumverbindungen

004

Berylliumverbindungen

005

Borverbindungen

 

Borane

 

Borate

006

Kohlenstoffverbindungen

 

Carbamate

 

anorganische Kohlenstoffverbindungen

 

Salze der Blausäure

 

Harnstoff und Derivate

007

Stickstoffverbindungen

 

quartäres Ammonium

 

saure Stickstoffverbindungen

 

Nitrate

 

Nitrite

008

Sauerstoffverbindungen

009

Fluorverbindungen

 

anorganische Fluoride

010

Neonverbindungen

011

Natriumverbindungen

012

Magnesiumverbindungen

 

metallorganische Magnesiumderivate

013

Aluminiumverbindungen

 

metallorganische Aluminiumderivate

014

Siliziumverbindungen

 

Silicone

 

Silicate

015

Phosphorverbindungen

 

phosphorsaure Verbindungen

 

Phosphoniumverbindungen

 

Phosphorsäureester

 

Phosphate

 

Phosphite

 

Phosphoramide und Derivate

016

Schwefelverbindungen

 

schwefelsaure Verbindungen

 

Mercaptane

 

Sulfate

 

Sulfite

017

Chlorverbindungen

 

Chlorate

 

Perchlorate

018

Argonverbindungen

019

Kaliumverbindungen

020

Calciumverbindungen

021

Scandiumverbindungen

022

Titanverbindungen

023

Vanadiumverbindungen

024

Chromverbindungen

 

Chrom-VI-Verbindungen (Chromate)

025

Manganverbindungen

026

Eisenverbindungen

027

Kobaltverbindungen

028

Nickelverbindungen

029

Kupferverbindungen

030

Zinkverbindungen

 

metallorganische Derivate von Zink

031

Galliumverbindungen

032

Germaniumverbindungen

033

Arsenverbindungen

034

Selenverbindungen

035

Bromverbindungen

036

Kryptonverbindungen

037

Rubidiumverbindungen

038

Strontiumverbindungen

039

Yttriumverbindungen

040

Zirconiumverbindungen

041

Niobverbindungen

042

Molybdänverbindungen

043

Technetiumverbindungen

044

Rutheniumverbindungen

045

Rhodiumverbindungen

046

Palladiumverbindungen

047

Silberverbindungen

048

Kadmiumverbindungen

049

Indiumverbindungen

050

Zinnverbindungen

 

metallorganische Derivate von Zinn

051

Antimonverbindungen

052

Tellurverbindungen

053

Iodverbindungen

054

Xenonverbindungen

055

Cäsiumverbindungen

056

Bariumverbindungen

057

Lanthanverbindungen

058

Cerverbindungen

059

Praseodymverbindungen

060

Neodymverbindungen

061

Promethiumverbindungen

062

Samariumverbindungen

063

Europiumverbindungen

064

Gadoliniumverbindungen

065

Terbiumverbindungen

066

Dysprosiumverbindungen

067

Holmiumverbindungen

068

Erbiumverbindungen

069

Thuliumverbindungen

070

Ytterbiumverbindungen

071

Lutetiumverbindungen

072

Hafniumverbindungen

073

Tantalverbindungen

074

Wolframverbindungen

075

Rheniumverbindungen

076

Osmiumverbindungen

077

Iridiumverbindungen

078

Platinverbindungen

079

Goldverbindungen

080

Quecksilberverbindungen

 

metallorganische Derivate von Quecksilber

081

Thalliumverbindungen

082

Bleiverbindungen

 

metallorganische Derivate von Blei

083

Wismutverbindungen

084

Poloniumverbindungen

085

Astatverbindungen

086

Radonverbindungen

087

Franciumverbindungen

088

Radiumverbindungen

089

Actiniumverbindungen

090

Thoriumverbindungen

091

Protactiniumverbindungen

092

Uranverbindungen

093

Neptuniumverbindungen

094

Plutoniumverbindungen

095

Americiumverbindungen

096

Curiumverbindungen

097

Berkeliumverbindungen

098

Californiumverbindungen

099

Einsteiniumverbindungen

100

Fermiumverbindungen

101

Mendeleviumverbindungen

102

Nobeliumverbindungen

103

Lawrenciumverbindungen

601

Kohlenwasserstoffe

 

aliphatische Kohlenwasserstoffe

 

aromatische Kohlenwasserstoffe

 

alizyklische Kohlenwasserstoffe

 

aromatische polyzyklische Kohlenwasserstoffe

 

(HPA)

602

Halogenkohlenwasserstoffe *)

 

aliphatische Halogenkohlenwasserstoffe *)

 

aromatische Halogenkohlenwasserstoffe *)

 

alizyklische Halogenkohlenwasserstoffe *)

*) Es ist anzugeben, welcher Halogenfamilie der Stoff angehört.

603

Alkohole und Derivate

 

aliphatische Alkohole

 

aromatische Alkohole

 

alizyklische Alkohole

 

Alcanolamine

 

Epoxid-Derivate

 

Ether

 

Glykolether

 

Glykole und Polyole

604

Phenole und ihre Derivate

 

Halogenderivate *) der Phenole

*) Es ist anzugeben, welcher Halogenfamilie der Stoff angehört.

605

Aldehyde und ihre Derivate

 

aliphatische Aldehyde

 

aromatische Aldehyde

 

alizyklische Aldehyde

 

aliphatische Acetale

 

aromatische Acetale

 

alizyklische Acetale

606

Ketone und ihre Derivate

 

aliphatische Ketone

 

aromatische Ketone *)

 

alizyklische Ketone

*) Einschließlich Chinone.

607

organische Säuren und ihre Derivate

 

aliphatische Carbonsäuren

 

halogenierte aliphatische Carbonsäuren *)

 

aromatische Carbonsäuren

 

halogenierte aromatische Carbonsäuren *)

 

alizyklische Carbonsäuren

 

halogenierte alizyklische Carbonsäuren *)

 

Anhydride aliphatischer Carbonsäuren

 

Anhydride halogenierter Carbonsäuren *)

 

Anhydride aromatischer Carbonsäuren

 

Anhydride halogenierter Carbonsäuren *)

 

Anhydride alizyklischer Carbonsäuren

 

Anhydride halogenierter alizyklischer

 

Carbonsäuren *)

 

Salze aliphatischer Carbonsäuren

 

Salze halogenierter aliphatischer Carbonsäuren *)

 

Salze aromatischer Carbonsäuren

 

Salze halogenierter aromatischer Carbonsäuren *)

 

Salze alizyklischer Carbonsäuren

 

Salze halogenierter alizyklischer Carbonsäuren *)

 

Ester aliphatischer Carbonsäuren

 

Ester halogenierter aliphatischer Carbonsäuren *)

 

Ester aromatischer Carbonsäuren

 

Ester halogenierter aromatischer Carbonsäuren *)

 

Ester alizyklischer Carbonsäuren

 

Ester halogenierter alizyklischer Carbonsäuren *)

 

Glykoletherester

 

Acrylate

 

Methacrylate

 

Lactone

 

Acylhalogenide

*) Es ist anzugeben, welcher Halogenfamilie der Stoff angehört.

608

Nitrile und ihre Derivate

609

Nitroverbindungen

610

Chlornitroverbindungen

611

Azoxy- und Azoverbindungen

612

Aminoverbindungen

 

aliphatische Amine und ihre Derivate

 

alizyklische Amine und ihre Derivate

 

aromatische Amine und ihre Derivate

 

Anilin und seine Derivate

 

Benzidin und seine Derivate

613

Heterozyklische Basen und ihre Derivate

 

Benzimidazol und seine Derivate

 

Imidazol und seine Derivate

 

Pyrethrinoide

 

Chinolin und seine Derivate

 

Triazin und seine Derivate

 

Triazol und seine Derivate

614

Glucoside und Alkaloide

 

Alkaloide und ihre Derivate

 

Glucoside und ihre Derivate

615

Cyanate und Isocyanate

 

Cyanate

 

Isocyanate

616

Amide und ihre Derivate

 

Acetamid und seine Derivate

 

Anilide

617

organische Peroxide

647

Enzyme

648

Komplexe Kohlederivate

 

saurer Extrakt

 

alkalischer Extrakt

 

Anthracenöl

 

Anthracenölextrakt-Rückstand

 

Anthracenölfraktion

 

Carbolöl

 

Carbolölextrakt-Rückstand

 

Kohleflüssigkeiten, flüssige Lösungsmittelextraktion

 

Kohleflüssigkeiten, flüssige Extraktionslösungsmittel

 

Kohlenöl

 

Kohlenteer

 

Kohlenteerextrakt

 

Kohlenteerrückstand, fest

 

Koks (Kohlenteer), Hochtemperatur-,

 

Tieftemperaturpech

 

Koks (Kohlenteer), Tieftemperaturpech

 

Koks (Kohlenteer), Kohlegemisch-Tieftemperaturpech

 

rohes Benzol

 

Rohphenole

 

Roh-Teerbasen

 

Destillat-Basen

 

Destillat-Phenole

 

Destillate

 

Destillate (Kohle), flüssige Lösungsmittelextraktion,

 

primär

 

Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion,

 

hydrogekrackt

 

Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion,

 

hydrogekrackte hydrierte mittlere Fraktion

 

Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackte

 

mittlere Fraktion

 

Extraktrückstände (Kohle), alkalischer Tieftemperatur-

 

Kohlenteer

 

Leichtöl

 

Brennstoffe, Dieselöl, Kohle-Lösungsmittelextraktion,

 

hydrogekrackt, hydriert

 

Düsentreibstoffe, Kohle-Lösungsmittelextraktion,

 

hydrogekrackt, hydriert

 

Benzin, Kohle-Lösungsmittelextraktion,

 

Naphtha hydrogekrackt

 

Wärmebehandlungserzeugnisse

 

schweres Anthracenöl

 

Redestillat von schwerem Anthracenöl

 

Leichtöl

 

Leichtölextrakt-Rückstände, hochsiedend

 

Leichtölextrakt-Rückstände, mittelsiedend

 

Leichtölextrakt-Rückstände, niedrigsiedend

 

Leichtölredestillat, hochsiedend

 

Leichtölredestillat, mittelsiedend

 

Leichtölredestillat, niedrigsiedend

 

Methylnaphthalinöl

 

Methylnaphthalinölextrakt-Rückstand

 

Naphtha (Kohle), Lösungsmittelextraktion,

 

hydrogekrackt

 

Naphthalinöl

 

Naphthalinölextrakt-Rückstand

 

Naphthalinöl-Redestillat

 

Pech

 

Pech-Redestillat

 

Pechrückstand

 

Pechrückstand, hitzebehandelt

 

Pechrückstand, oxidiert

 

Pyrolyseerzeugnisse

 

Redestillate

 

Rückstände (Kohle), flüssige Lösungsmittelextraktionen

 

Teerbraunkohle

 

Teerbraunkohle, Niedrigtemperatur

 

Teeröl, hochsiedend

 

Teeröl, mittelsiedend

 

Waschöl

 

Waschöl-Rückstand

 

Waschöl-Redestillat

649

Komplexe Ölderivate

 

Rohöl

 

Gase aus der Erdölverarbeitung

 

Naphtha, niedrigsiedend

 

Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert

 

Naphtha, niedrigsiedend, katalytisch gekrackt

 

Naphtha, niedrigsiedend, katalytisch reformiert

 

Naphtha, niedrigsiedend, thermisch gekrackt

 

Naphtha, niedrigsiedend, wasserstoffbehandelt

 

Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert

 

straight-run Kerosin

 

Kerosin, nicht spezifiziert

 

gekracktes Gasöl

 

Gasöl – nicht spezifiziert

 

schweres Heizöl

 

Schmierfett

 

nicht oder leicht raffiniertes Grundöl

 

Grundöl – nicht spezifiziert

 

Aromatenextrakt aus Destillat

 

Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt)

 

Klauenöl

 

Paraffinkuchen

 

Petrolatum

650

Verschiedene Stoffe

Nicht diese Gruppe verwenden. Statt dessen die obengenannten Gruppen oder Untergruppen verwenden.

  1. Ziffer 4
    Praktische Anwendung
    Nachdem ermittelt worden ist, ob der Stoff einer oder mehreren Klassen oder Unterklassen der Liste angehört, kann der Klassenname wie folgt festgelegt werden:
  2. 4 Punkt eins
    Genügt der Name einer Klasse oder Unterklasse zur Charakterisierung der chemischen Elemente oder wichtigen funktionellen Gruppen, so wird er als generischer Name gewählt.
    Beispiele:
    • Strichaufzählung
      1,4-Dihydroxybenzol
      Klasse 604: Phenole und ihre Derivate
      generischer Name: Phenolderivat
    • Strichaufzählung
      Butanol
      Klasse 603: Alkohole und ihre Derivate
      Unterklasse: aliphatische Alkohole
      generischer Name: aliphatischer Alkohol
    • Strichaufzählung
      2-Isopropoxyethanol
      Klasse 603: Alkohole und ihre Derivate
      Unterklasse: Glycolether
      generischer Name: Glycolether
    • Strichaufzählung
      Methylacrylat
      Klasse 607: organische Säuren und ihre Derivate
      Unterklasse: Acrylate
      generischer Name: Acrylat
  3. 4 Punkt 2
    Wenn der Name einer Klasse oder Unterklasse nicht ausreicht, um die chemischen Elemente oder wichtigen funktionellen Gruppen zu beschreiben, ist der generische Name eine Kombination des Namens mehrerer Klassen oder Unterklassen.
    Beispiele:
    • Strichaufzählung
      Chlorbenzol
      Klasse 602: Halogenkohlenwasserstoffe
      Unterklasse: aromatische Halogenkohlenwasserstoffe
      Klasse 017: Chlorverbindungen
      generischer Name: chlorierter aromatischer Kohlenwasserstoff
    • Strichaufzählung
      2,3,6-Trichlorphenylessigsäure
      Klasse 607: organische Säuren
      Unterklasse: aromatische Halogensäuren
      Klasse 017: Chlorverbindungen
      generischer Name: chlorierte aromatische Carbonsäure
    • Strichaufzählung
      1-Chlor-1-nitropropan
      Klasse 610: Chlornitroverbindungen
      Klasse 601: Kohlenwasserstoffe
      Unterklasse: aliphatische Kohlenwasserstoffe
      generischer Name: aliphatischer Chlornitrokohlenwasserstoff
    • Strichaufzählung
      Tetrapropyldithiopyrophosphat
      Klasse 015: Phosphorverbindungen
      Unterklasse: Phosporester
      Klasse 016: Schwefelverbindungen
      generischer Name: Thiophosphorester
    Anmerkung: Der Name der Klasse oder Unterklasse kann für bestimmte Elemente, insbesondere die Metalle, durch „anorganisch“ oder „organisch“ präzisiert werden.
    Beispiele:
    • Strichaufzählung
      Diquecksilberchlorid
      Klasse 080: Quecksilberverbindungen
      generischer Name: anorganische Quecksilberverbindung
    • Strichaufzählung
      Bariumacetat:
      Klasse 056: Bariumverbindungen
      generischer Name: bariumorganische Verbindung
    • Strichaufzählung
      Ethylnitrit
      Klasse 007: Stickstoffverbindungen
      Unterklasse: Nitrite
      generischer Name: organisches Nitrit
    • Strichaufzählung
      Natriumhydrosulfit
      Klasse 016: Schwefelverbindungen
      generischer Name: anorganische Schwefelverbindung

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018

Gesetzesnummer

20000478

Dokumentnummer

NOR40005514