Kurztitel
Erlösminderungen aus Investitionen – Betriebsbeihilfen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 103/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2000,
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge
StF: BGBl. II Nr. 103/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 69 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998, in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Aufbringung und Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen von Elektrizitätsunternehmen für Investitionen und Rechtsgeschäfte, die durch die Marktöffnung unrentabel werden könnten, geregelt wird, BGBl. II Nr. 52/1999, wird kundgemacht:Gemäß Paragraph 69, Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 1998,, in Verbindung mit Paragraph 8, Absatz 5, der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Aufbringung und Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen von Elektrizitätsunternehmen für Investitionen und Rechtsgeschäfte, die durch die Marktöffnung unrentabel werden könnten, geregelt wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 52 aus 1999,, wird kundgemacht:
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).