Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlösminderungen aus Investitionen – Betriebsbeihilfen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 103/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Der von den Endverbrauchern aufzubringende Betrag zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften gemäß § 3 Z 4 und 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 52/1999 erforderlichen Mittel wird für das Jahr 2000 mit 0,574 g/kWh festgelegt.Der von den Endverbrauchern aufzubringende Betrag zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften gemäß Paragraph 3, Ziffer 4 und 5 der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 52 aus 1999, erforderlichen Mittel wird für das Jahr 2000 mit 0,574 g/kWh festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2017
Dokumentnummer
NOR40005949