Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung des Zuschlags zum Lohn - Winterfeiertagsregelung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 104/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 104 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 160/2001).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 2001,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 27. März 2000 in Kraft.
(2)Absatz 2,Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2000/04 bis 2000/11 anzuwenden. Der Zuschlagszeitraum umfaßt die Kalenderwoche, in die der Erste des Monats fällt und die folgenden vollen Kalenderwochen des Monats.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR40005951