Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 111/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 355/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 111 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 355 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 1. Gegenstand dieser Verordnung sind Babyartikel, die dazu bestimmt sind,Paragraph eins, Gegenstand dieser Verordnung sind Babyartikel, die dazu bestimmt sind,
den Schlaf, die Entspannung, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern und
von Kindern unter 36 Monaten in den Mund genommen zu werden.
Dokumentnummer
NOR40006717