Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 21.04.2000 — BGBl. II Nr. 115/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute21.04.2000 BGBl. II Nr. 115/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Studienpläne der Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2000,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

21.04.2000BGBl. II Nr. 115/2000

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage B

Studienplan der zusätzlichen Lehrveranstaltung katholische religionspädagogik an pädagogischen akademien

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Lehrveranstaltungen haben die inhaltlichen und didaktischen Kompetenzen für die Befähigung zur außerordentlichen Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen bzw. Hauptschulen und Polytechnischen Schulen bzw. Sonderschulen, ergänzend zu den Inhalten des allgemeinen religionspädagogischen Studiums an Pädagogischen Akademien, zu vermitteln. Es sind in allen Ausbildungsgängen Veranstaltungen zum fachwissenschaftlichen und zum fachdidaktischen Bereich sowie zur schulpraktischen Ausbildung vorzusehen.

Lehrstoff:

Fachwissenschaftlicher Bereich:

Folgende Inhalte sind mit Rücksicht auf die zentralen Inhalte der Lehrpläne für den Religionsunterricht an den entsprechenden Pflichtschultypen zu vermitteln:

  • Strichaufzählung
    Biblische Fragestellungen: geschichtlicher Überblick, Grundfragen der Bibelauslegung, biblische Theologie; biblische Urgeschichte, Vätergeschichten, prophetische Gestaltungen, Exodusmotiv uam., Kindheitsgeschichte Jesu, Passion, Auferstehungsberichte, neutestamentliche Briefe, frühe Kirche uam.
  • Strichaufzählung
    Dogmatische Fragestellungen: Fundamentaltheologische Grundfragen, Sprache und Entwicklung der Glaubenslehre; Offenbarung, Gottesfrage, Christusereignis, Kirche, Sakramente
  • Strichaufzählung
    Liturgische Fragestellungen: Symbol- und Sakramentenverständnis, Aufbau und Feier der Eucharistie, Kirchenjahr
  • Strichaufzählung
    Einführung in moraltheologische Probleme
  • Strichaufzählung
    Zentrale kirchengeschichtliche Probleme
  • Strichaufzählung
    Katechetische Fragestellungen: Begründung und Ziele des Religionsunterrichts, Religionsunterricht in Vergangenheit und Gegenwart, Gemeindekatechese, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit

Fachdidaktischer Bereich:

Es ist in das Konzept des röm.-kath. Religionsunterrichts in Österreich auf Grund der Lehrplanbestimmungen für die entsprechenden Pflichtschultypen einzuführen, wobei ua. folgende Inhalte bzw. Aspekte vorzusehen sind:

  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit konkreten didaktischen Konzepten.
  • Strichaufzählung
    Didaktiken einzelner Inhaltsbereiche des Religionsunterrichts (Bibeldidaktik, Moralpädagogik uam.)
  • Strichaufzählung
    Der musische Bereich und seine Bedeutung für den Religionsunterricht (Musik, bildnerisches Gestalten uam.)
  • Strichaufzählung
    Methodische Informationen und Übungen (Erzählen, Medieneinsatz, Tafelbild uam.)
  • Strichaufzählung
    Einführung in das Berufsfeld des Religionslehrers (Berufsethos, Elternarbeit, religiöse Übungen und Veranstaltungen, kirchliche Aktivitäten uam.)

Schulpraktische Ausbildung:

Der Studierende hat Lehrbesuche, Lehrübungen und Lehrbesprechungen im Gesamtausmaß von vier Semesterwochenstunden zu absolvieren. Nach Möglichkeit sollen darüber hinaus auch im Rahmen der Blockpraktika Lehrübungen im Religionsunterricht absolviert werden.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Symbolverständnis, Kinderarbeit

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2016

Gesetzesnummer

20000561

Dokumentnummer

NOR40006903