Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot des Inverkehrbringens des gentechnisch veränderten Maises Zea
Mays L. T 25 in Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 120/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 180/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 120 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 180 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 2. Dieses Verbot findet keine Anwendung auf Einfuhren der in § 1 genannten Erzeugnisse, wenn sichergestellt ist, dass die gesamte eingeführte Menge nach ihrer allfälligen Behandlung und Umverpackung im Inland unverzüglich wieder ausgeführt wird. Paragraph 2, Dieses Verbot findet keine Anwendung auf Einfuhren der in Paragraph eins, genannten Erzeugnisse, wenn sichergestellt ist, dass die gesamte eingeführte Menge nach ihrer allfälligen Behandlung und Umverpackung im Inland unverzüglich wieder ausgeführt wird.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2008
Dokumentnummer
NOR40006982