Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Dienstkartenverordnung - BMLV
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 131/2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Anwendungsbereich
§ 1. Diese Verordnung ist auf alle Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und seiner nachgeordneten Dienststellen anzuwenden. Bedienstete im Sinne dieser Verordnung sind Beamte, Bedienstete nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 sowie Lehrlinge in einem aufrechten Lehr- und Ausbildungsverhältnis im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Paragraph eins, Diese Verordnung ist auf alle Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und seiner nachgeordneten Dienststellen anzuwenden. Bedienstete im Sinne dieser Verordnung sind Beamte, Bedienstete nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 sowie Lehrlinge in einem aufrechten Lehr- und Ausbildungsverhältnis im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Schlagworte
Lehrverhältnis
Dokumentnummer
NOR40007531