Rechtstracker.at

§ 37a EIRAG

Fassungen
ab 01.01.2016 — BGBl. I Nr. 156/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 37a heute01.01.2016 § → § BGBl. I Nr. 156/2015
§ 37a01.01.200831.12.2015 BGBl. I Nr. 111/2007

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europäisches Rechtsanwaltsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2000, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2015,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 37 a

Inkrafttretensdatum

01.01.2016BGBl. I Nr. 156/2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EIRAG

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Ansprechpartner

Paragraph 37 a,

  1. Absatz eins,Rechtsanwälte, die eine Dienstleistung im Sinn des 2. Teils oder eine Niederlassung im Sinn des 3. Teils in Österreich anstreben, haben sich im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt erforderlich sind, an die für die in Aussicht genommenen Vertretungshandlungen oder den Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer zu wenden, die als Ansprechpartner im Sinn der Richtlinien 98/5/EG und 77/249/EWG die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat. Die Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner kann elektronisch erfolgen.
  2. Absatz 2,Die Rechtsanwaltskammer hat darüber hinaus sicherzustellen, dass über ihre Website Informationen über
    1. Ziffer eins
      die Voraussetzungen für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft,
    2. Ziffer 2
      Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte einschließlich der sich aus diesem Bundesgesetz ergebenden Besonderheiten sowie
    3. Ziffer 3
      die Eignungsprüfung nach dem 3. Teil 3. Hauptstück des EIRAG einschließlich damit im Zusammenhang stehender Rechtsbehelfe und zu entrichtender Gebühren
    elektronisch zugänglich sind und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

Anmerkung

EG/EU: Art. XVI, BGBl. I Nr. 111/2007; Art. 7, BGBl. I Nr. 156/2015

Im RIS seit

29.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2016

Gesetzesnummer

20000673

Dokumentnummer

NOR40177151