Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Die jeweils aktuelle Liste der Verträge gemäß dem Bundesgesetz über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 96/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
26.05.2000
Außerkrafttretensdatum
26.04.2001
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die jeweils aktuelle Liste der Verträge gemäß dem Bundesgesetz über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen
StF: BGBl. III Nr. 96/2000
Anmerkung
Diese Kundmachung wird durch die Kundmachung BGBl. III Nr. 77/2001 ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2026
Dokumentnummer
NOR30000731