Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.07.2000 bis 31.12.2013 — BGBl. II Nr. 199/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.07.200031.12.2013 BGBl. II Nr. 199/2000 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 501/2013

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Tierversuchsstatistik-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 501 aus 2013,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2000BGBl. II Nr. 199/2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013aufgehoben durch BGBl. II Nr. 501/2013

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Anhang römisch eins

TABELLEN

zur statistischen Erfassung von Versuchstieren

Tabelle 1: Nach Herkunft aufgeschlüsselte Anzahl der verwendeten

Tiere Herkunft/Art

Tabelle 2: Nach Versuchszweck aufgeschlüsselte Anzahl der

verwendeten Tiere Zweck/Art

Tabelle 3: Anzahl der bei toxikologischen und sonstigen

Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere Produkt/Art

Tabelle 4: Anzahl der bei Versuchen im Zusammenhang mit Krankheiten

von Mensch und Tier verwendeten Tiere Hauptgruppen/Art

Tabelle 5: Anzahl der bei der Herstellung und Qualitätskontrolle von

Produkten und Geräten der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendeten Tiere Rechtsvorschriften/Art

Tabelle 6: Anzahl der bei toxikologischen und sonstigen

Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere Rechtsvorschriften/Art

Tabelle 7: Anzahl der bei toxikologischen und sonstigen

Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere Versuchsart/Tierart

Tabelle 8: Anzahl der bei toxikologischen und sonstigen

Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere Versuchsart/Produkt

Anmerkung, Tabellen (Querformat) nicht darstellbar)

Anmerkung

Tabellen (Querformat) nicht darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:
BGBl. II Nr. 199/2000

Schlagworte

Humanmedizin, Zahnmedizin

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2014

Gesetzesnummer

20000768

Dokumentnummer

NOR40008596