Kurztitel
Tierversuchsstatistik-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 199/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 501/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 501 aus 2013,
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Anhang IAnhang römisch eins
TABELLEN
zur statistischen Erfassung von Versuchstieren
Tabelle 1: Nach Herkunft aufgeschlüsselte Anzahl der verwendeten
Tiere Herkunft/Art
Tabelle 2: Nach Versuchszweck aufgeschlüsselte Anzahl der
verwendeten Tiere Zweck/Art
Tabelle 3: Anzahl der bei toxikologischen und sonstigen
Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere Produkt/Art
Tabelle 4: Anzahl der bei Versuchen im Zusammenhang mit Krankheiten
von Mensch und Tier verwendeten Tiere Hauptgruppen/Art
Tabelle 5: Anzahl der bei der Herstellung und Qualitätskontrolle von
Produkten und Geräten der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendeten Tiere Rechtsvorschriften/Art
Tabelle 6: Anzahl der bei toxikologischen und sonstigen
Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere Rechtsvorschriften/Art
Tabelle 7: Anzahl der bei toxikologischen und sonstigen
Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere Versuchsart/Tierart
Tabelle 8: Anzahl der bei toxikologischen und sonstigen
Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere Versuchsart/Produkt
(Anm.: Tabellen (Querformat) nicht darstellbar)Anmerkung, Tabellen (Querformat) nicht darstellbar)
Anmerkung
Tabellen (Querformat) nicht darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:
BGBl. II Nr. 199/2000
Schlagworte
Humanmedizin, Zahnmedizin