Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“, Lehrgang „Ökologisches Bauen“, Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 235/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Österreichische Institut für Baubiologie und -ökologie ist berechtigt, den Lehrgang „Ökologisches Bauen“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2026
Dokumentnummer
NOR40009791