Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“, Lehrgang „Ökologisches Bauen“, Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 235/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges universitären Charakters „Ökologisches Bauen“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2026
Dokumentnummer
NOR40009792