Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzabfertigung - Grenzübergang Pyhrabruck/Nové Hrady
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 135/2000 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 43/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2008,
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:
den Abschnitt der Landesstraße III/15616 zwischen der gemeinsamen Staatsgrenze und dem Amtsplatz des Zollamtes Nove Hrady,
die als Amtsplatz des Zollamtes Nove Hrady durch Tafeln gekennzeichnete Verkehrsfläche,
die im Erdgeschoß des Amtsgebäudes grenzseitig gelegenen und von den österreichischen Bediensteten allein benützten und entsprechend gekennzeichneten Amtsräume,
den grenzseitig gelegenen und von den österreichischen Bediensteten alleine benützten Abfertigungskiosk,
die rund um das Amtsgebäude errichteten Abstellplätze für Kraftfahrzeuge.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020
Dokumentnummer
NOR40010810