Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
ab 01.09.2000 — BGBl. II Nr. 279/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1 heute01.09.2000 BGBl. II Nr. 279/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Festgesetzte Beträge in Schilling-Berechnung in Euro

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2000,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2000BGBl. II Nr. 279/2000

Außerkrafttretensdatum

Index

32/05 Verbrauchsteuern; 32/06 Verkehrsteuern; 92 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5,

Text

Paragraph eins,

Im Falle einer Selbstberechnung von bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben in Euro ist – ausgenommen in den in Paragraph 2, angeführten Fällen – der jeweils angeführte Schillingbetrag in Euro umzurechnen und auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Gesetzesnummer

20000871

Dokumentnummer

NOR40011087