Kurztitel
VfGH-Aufhebung V. d. Bundesministers für Wissenschaft und VerkehrVfGH-Aufhebung römisch fünf. d. Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 287/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2000,
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Juni 2000, V 21/00-6, dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zugestellt am 26. Juli 2000, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 24. März 1997, Z 138.002/32-II/A/31/97, mit der auf der A 2 Südautobahn Verkehrsbeschränkungen wegen Bauarbeiten verordnet wurden, als gesetzwidrig aufgehoben wird. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Juni 2000, römisch fünf 21/00-6, dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zugestellt am 26. Juli 2000, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 24. März 1997, Ziffer 138 Punkt 002 /, 32 -, römisch zwei /, A, /, 31 /, 97,, mit der auf der A 2 Südautobahn Verkehrsbeschränkungen wegen Bauarbeiten verordnet wurden, als gesetzwidrig aufgehoben wird.