Norm Auflassung der für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitte der B 311 Pinzgauer Straße und der B 168 Mittersiller Straße im Bereich der Gemeinden Zell am See und Maishofen× ▾ ‹›Gliederung Auflassung der für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitte der B 311 Pinzgauer Straße und der B 168 Mittersiller Straße im Bereich der Gemeinden Zell am See und Maishofen Fassungen (Gesetz) ab 13.09.2000 — BGBl. II Nr. 291/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.09.2000 BGBl. II Nr. 291/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.09.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1