Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters"
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 302/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 1. Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungsgesellschaft m.b.H. ist berechtigt, den Lehrgang für "Export und Internationale Geschäftstätigkeit" als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen. Paragraph eins, Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungsgesellschaft m.b.H. ist berechtigt, den Lehrgang für "Export und Internationale Geschäftstätigkeit" als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen.
Dokumentnummer
NOR40011396