Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 312/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2000,
Inkrafttretensdatum
22.09.2000
Außerkrafttretensdatum
11.08.2014
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und
Generationen, mit der der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des
Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im
Tierversuch überprüft worden sind, verschoben wird
[CELEX-Nr.: 300L0041]
StF: BGBl. II Nr. 312/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, BGBl. I Nr. 62/2000, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, des Bundesgesetzes über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2000,, wird verordnet:
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 67/2014).Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2014,).
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2014
Dokumentnummer
NOR30000970