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Art. 1

Fassungen
22.09.2000 bis 11.08.2014 — BGBl. II Nr. 312/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 122.09.200011.08.2014 BGBl. II Nr. 312/2000 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2000,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

22.09.2000BGBl. II Nr. 312/2000

Außerkrafttretensdatum

11.08.2014

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2014,).

Text

Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Verbotes, kosmetische Mittel (Paragraph 5, des Lebensmittelgesetzes 1975) in Verkehr zu bringen (Paragraph eins, Absatz 2, des Lebensmittelgesetzes 1975), wenn das kosmetische Mittel oder einer seiner Bestandteile oder eine Kombination seiner Bestandteile durch dessen Hersteller oder über dessen Veranlassung oder - im Fall der Einfuhr - durch dessen für das Inverkehrbringen in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Verantwortlichen oder über dessen Veranlassung zur Feststellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des kosmetischen Mittels durch Tierversuche überprüft worden ist, wird auf den 30. Juni 2002 verschoben.

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2014

Gesetzesnummer

20000904

Dokumentnummer

NOR40011468