Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 312/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 67/2014).Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2014,).
Text
Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Verbotes, kosmetische Mittel (§ 5 des Lebensmittelgesetzes 1975) in Verkehr zu bringen (§ 1 Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes 1975), wenn das kosmetische Mittel oder einer seiner Bestandteile oder eine Kombination seiner Bestandteile durch dessen Hersteller oder über dessen Veranlassung oder - im Fall der Einfuhr - durch dessen für das Inverkehrbringen in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Verantwortlichen oder über dessen Veranlassung zur Feststellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des kosmetischen Mittels durch Tierversuche überprüft worden ist, wird auf den 30. Juni 2002 verschoben.Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Verbotes, kosmetische Mittel (Paragraph 5, des Lebensmittelgesetzes 1975) in Verkehr zu bringen (Paragraph eins, Absatz 2, des Lebensmittelgesetzes 1975), wenn das kosmetische Mittel oder einer seiner Bestandteile oder eine Kombination seiner Bestandteile durch dessen Hersteller oder über dessen Veranlassung oder - im Fall der Einfuhr - durch dessen für das Inverkehrbringen in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Verantwortlichen oder über dessen Veranlassung zur Feststellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des kosmetischen Mittels durch Tierversuche überprüft worden ist, wird auf den 30. Juni 2002 verschoben.
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2014
Dokumentnummer
NOR40011468