Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über Nahrungsmittelhilfe 2000 und 2001
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 168/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 10: Transparenz der Mittelverwendung
Die Regierung der Republik Kap Verde gewährleistet die volle Transparenz über die Verwendung der von der österreichischen Bundesregierung bereitgestellten Mittel, einschließlich Bildung, Bestand und Verwendung der Gegenwertmittel. Sie gewährt jederzeit für von der österreichischen Bundesregierung benannte Personen die Möglichkeit, Einsicht in die Aufzeichnungen über die Mittelverwendung zu nehmen.
Dokumentnummer
NOR40011740