Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über Nahrungsmittelhilfe 2000 und 2001
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 168/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 13: Inkrafttreten und Geltungsdauer des Abkommens
Das Abkommen tritt unmittelbar nach seiner Unterzeichnung in Kraft und hat eine Geltungsdauer bis 31. Dezember 2001.
GESCHEHEN in Praia/Wien am 3. August 2000 in zwei Urschriften in deutscher und portugiesischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Dokumentnummer
NOR40011743