Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über Nahrungsmittelhilfe 2000 und 2001
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 168/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 3: Endgültige Zusage
Die Österreichische Bundesregierung wird die Regierung der Republik Kap Verde nach Erhalt der Bedarfsschätzung gemäß Artikel 4 ehestmöglich hinsichtlich der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der von der Republik Kap Verde erbetenen Nahrungsmittelhilfe verständigen.
Dokumentnummer
NOR40011733