Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über Nahrungsmittelhilfe 2000 und 2001
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 168/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 6: Verwendung der Nahrungsmittel
Die beschafften Nahrungsmittel tragen zur Versorgung des kapverdischen Binnenmarktes bei und werden über die üblichen Marktkanäle zu üblichen Marktpreisen verkauft. Die Regierung der Republik Kap Verde stellt sicher, daß die Nahrungsmittel nicht wieder ausgeführt werden.
Dokumentnummer
NOR40011736