Kurztitel
Veröffentlichung der Richtlinien über Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 326/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 179/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2018,
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
I. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/32/EG der Kommission vom 19. Mai 2000 zur sechsundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang I („Stoffliste“) und Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 136 S. 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 11. Juni 2000 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang I und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 11. Dezember 2000.römisch eins. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/32/EG der Kommission vom 19. Mai 2000 zur sechsundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang römisch eins („Stoffliste“) und Anhang römisch fünf („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt EG Nummer L 136 Seite 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 11. Juni 2000 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang römisch eins und Anhang römisch fünf der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 11. Dezember 2000.
II. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/33/EG der Kommission vom 25. April 2000 zur siebenundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 136 S. 90, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 11. Juni 2000 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 11. Dezember 2000.römisch zwei. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/33/EG der Kommission vom 25. April 2000 zur siebenundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang römisch fünf („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt EG Nummer L 136 Seite 90, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 11. Juni 2000 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang römisch fünf der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 11. Dezember 2000.