Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Behandlung von Lebensmitteln und Verzehrprodukten mit ionisierenden Strahlen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 327/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 327 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Einfuhr aus Drittstaaten
§ 11.Paragraph 11,
Die Einfuhr von mit ionisierenden Strahlen behandelten Waren aus Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, ist nur zulässig, wenn sie
den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen,
in einer von der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Bestrahlungsanlage, welche in die von der Europäischen Gemeinschaft erstellte Liste aufgenommen worden ist, behandelt wurden und
von Dokumenten begleitet werden, die Name und Anschrift der Bestrahlungsanlage sowie die Angaben gemäß § 7 Abs. 1 enthalten.von Dokumenten begleitet werden, die Name und Anschrift der Bestrahlungsanlage sowie die Angaben gemäß Paragraph 7, Absatz eins, enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2016
Dokumentnummer
NOR40012047