Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 328/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 98/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 328 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 98 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 32Paragraph 32
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Formblätter
§ 32. Für diejenigen Anträge und Erklärungen, die gemäß dieser Verordnung mittels Formblatt einzubringen sind, hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft entsprechende Formulare, aus denen die erforderlichen Angaben und Erklärungen hervorgehen, zu erstellen. Paragraph 32, Für diejenigen Anträge und Erklärungen, die gemäß dieser Verordnung mittels Formblatt einzubringen sind, hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft entsprechende Formulare, aus denen die erforderlichen Angaben und Erklärungen hervorgehen, zu erstellen.
Dokumentnummer
NOR40012135