Norm Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache× ▾ ‹›Gliederung Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache Fassungen (Gesetz) ab 01.11.2000 — BGBl. II Nr. 337/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.11.2000 BGBl. II Nr. 337/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.11.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2