Norm Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen× ▾ ‹›Gliederung Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen Fassungen (Gesetz) ab 04.11.2000 — BGBl. I Nr. 111/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute04.11.2000 BGBl. I Nr. 111/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.11.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2