Norm Zusätzliche Dienstfreistellung eines Personalvertreters× ▾ ‹›Gliederung Zusätzliche Dienstfreistellung eines Personalvertreters Fassungen (Gesetz) ab 01.12.2000 — BGBl. II Nr. 372/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.12.2000 BGBl. II Nr. 372/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2