Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 199/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 199 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich
auf die österreichischen Rechtsvorschriften über
die Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat,
auf die ungarischen Rechtsvorschriften über
die von der Sozialversicherung zu erbringenden Sach- und Geldleistungen sowie deren Finanzierung hinsichtlich
Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft,
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen bezieht sich auch auf alle Rechtsvorschriften, welche die in Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften zusammenfassen, ändern oder ergänzen.
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016
Dokumentnummer
NOR40012756