Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bedarfsberechnungs- und Budgetantragsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 378/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 378 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 15.Paragraph 15,
(1)Absatz eins,Dem Budgetantrag der Universität sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Untergliederung der Einnahmen und Ausgaben nach Voranschlagsansätzen und Voranschlagsposten unter gesonderter Ausweisung der Einnahmen und Ausgaben der zweckgebundenen Gebarung;
an Universitäten mit medizinischen Fakultäten der Budgetantrag des Fakultätskollegiums der Medizinischen Fakultät gemäß § 17 Abs. 3 UOG 1993;an Universitäten mit medizinischen Fakultäten der Budgetantrag des Fakultätskollegiums der Medizinischen Fakultät gemäß Paragraph 17, Absatz 3, UOG 1993;
an der Akademie der bildenden Künste Wien der Budgetantrag der Gemäldegalerie gemäß § 18 Abs. 3 KUOG;an der Akademie der bildenden Künste Wien der Budgetantrag der Gemäldegalerie gemäß Paragraph 18, Absatz 3, KUOG;
Prioritätenreihung der Projekte;
durchgeführte Bedarfsberechnungen bzw. Ausgabenschätzungen gemäß § 11 Abs. 2;durchgeführte Bedarfsberechnungen bzw. Ausgabenschätzungen gemäß Paragraph 11, Absatz 2,;
(2)Absatz 2,Projektbeschreibungen dienen der Begründung eines Projektes. Für sämtliche Projekte sind die Ressourcen einschließlich der Planstellen darzustellen, bei allen Ausbau- und Investitionsprojekten, Rückbau- und Desinvestitionsprojekten sind dem Budgetantrag Realisierungs- und Budgetpläne anzuschließen. In den Realisierungsplänen ist die Verwirklichung des Bedarfs und der Einsparungen an Ressourcen auf die Kalenderjahre aufzuteilen. In den Budgetplänen sind die in den Realisierungsplänen dargestellten Ressourcen ebenfalls nach Kalenderjahren getrennt und unter Berücksichtigung der einzelnen Voranschlagsansätze betragsmäßig darzustellen.
(3)Absatz 3,Der Antrag zum Stellenplan ist analog dem Budgetantrag in einen laufenden Teil und in einen variablen Teil zu gliedern.
Schlagworte
Ausbauprojekt, Rückbauprojekt
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2016
Dokumentnummer
NOR40012806