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Art. 1

Fassungen
ab 01.01.2001 — BGBl. III Nr. 201/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.01.2001 BGBl. III Nr. 201/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Nuklearinformationsabkommen Österreich - Schweiz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2000,

Typ

Vertrag – Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2001BGBl. III Nr. 201/2000

Außerkrafttretensdatum

Index

59/07 Kernenergie

Text

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

  1. Absatz eins,Vorkommnisse im Sinne dieses Abkommens sind:
    1. Litera a
      Ereignisse, die mit den in Absatz 2 genannten Anlagen oder Tätigkeiten zusammenhängen, in deren Folge es zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt kommt oder kommen kann;
    2. Litera b
      die Registrierung abnormaler Radioaktivitätswerte auf dem Hoheitsgebiet oder außerhalb des Hoheitsgebietes einer Vertragspartei, die für die Gesundheit der Bevölkerung einer Vertragspartei schädliche Folgen haben könnten;
    3. Litera c
      Ereignisse, die Auswirkungen auf die Sicherheit von Anlagen oder Tätigkeiten gemäß Absatz 2 haben können, sofern die Öffentlichkeit von zuständigen Organen der Vertragspartei, auf deren Gebiet sie eintreten, informiert wird.
  2. Absatz 2,Anlagen oder Tätigkeiten im Sinne des Abkommens sind:
    1. Litera a
      Kernreaktoren,
    2. Litera b
      Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufes,
    3. Litera c
      Anlagen zur Behandlung und Beseitigung radioaktiver Abfälle,
    4. Litera d
      die Beförderung und Lagerung von Kernbrennstoffen oder radioaktiven Abfällen,
    5. Litera e
      die Herstellung, Verwendung und Lagerung, Endlagerung und Beförderung von Radioisotopen für landwirtschaftliche, industrielle, medizinische sowie damit zusammenhängende wissenschaftliche und Forschungszwecke,
    6. Litera f
      die Verwendung von Radioisotopen zur Erzeugung elektrischer Energie in Weltraumanlagen.

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2015

Gesetzesnummer

20001014

Dokumentnummer

NOR40012827