Norm Aufkündigung der Haftung des Bundes als Bürge für Verbindlichkeiten der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft× ▾ ‹›Gliederung Aufkündigung der Haftung des Bundes als Bürge für Verbindlichkeiten der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Fassungen (Gesetz) ab 01.12.2000 — BGBl. II Nr. 371/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.12.2000 BGBl. II Nr. 371/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1