Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Leistungsabgeltungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 388/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 509/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 388 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 509 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Ausnahmen von der Entgeltspflicht bei Leistungen haushaltsleitender
Organe gegenüber Dritten
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Für Leistungen haushaltsleitender Organe an die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur im Zusammenhang mit deren Aufgabenerfüllung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 des Bundesfinanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 763/1992, hat ein Entgelt zu entfallen, sofern die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ihre Leistungen gegenüber dem Bund unentgeltlich erbringt.Für Leistungen haushaltsleitender Organe an die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur im Zusammenhang mit deren Aufgabenerfüllung gemäß Paragraph 2, Absatz 2 und 3 des Bundesfinanzierungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 763 aus 1992,, hat ein Entgelt zu entfallen, sofern die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ihre Leistungen gegenüber dem Bund unentgeltlich erbringt. (2)Absatz 2,Der Bundesminister für Finanzen kann im Verwaltungswege auf Grund eines begründeten Vorschlages des leistenden haushaltsleitenden Organes unter Anwendung des § 3 Z 3 weitere Ausnahmen von der Vereinbarung eines Entgeltes zulassen.Der Bundesminister für Finanzen kann im Verwaltungswege auf Grund eines begründeten Vorschlages des leistenden haushaltsleitenden Organes unter Anwendung des Paragraph 3, Ziffer 3, weitere Ausnahmen von der Vereinbarung eines Entgeltes zulassen.
(3)Absatz 3,Die Bestimmungen der §§ 15, 49 Abs. 3 zweiter Satz, 63 und 64 des Bundeshaushaltsgesetzes bleiben unberührt.Die Bestimmungen der Paragraphen 15, 49, Absatz 3, zweiter Satz, 63 und 64 des Bundeshaushaltsgesetzes bleiben unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2013
Dokumentnummer
NOR40013188