Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Koordinationskommission für Informationstechnik
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 402/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Aufgabenstellung
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die Kommission hat die Aufgabe, die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport hinsichtlich allgemeiner Angelegenheiten einschließlich der Koordination der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung (Informationstechnik) und der elektronischen Informationsübermittlung sowie bei der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes zu beraten.
(2)Absatz 2,Auf Ersuchen eine(r)s Bundesminister(in)s kann die Kommission auch zur Beratung diese(r)s Bundesminister(in)s in den im Abs. 1 genannten Angelegenheiten herangezogen werden. Das Ersuchen ist an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport zu richten, die dieses an den Vorsitzenden der Kommission bzw. an von der Kommission eingerichtete unterstützende Organe (Abschnitt IV) weiterleitet. Die Empfehlung der Kommission bzw. der unterstützenden Organe (Abschnitt IV) ist auch in diesem Fall der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport zu erstatten, die sie an die/den ersuchende(n) Bundesminister(in) weiterleitet.Auf Ersuchen eine(r)s Bundesminister(in)s kann die Kommission auch zur Beratung diese(r)s Bundesminister(in)s in den im Absatz eins, genannten Angelegenheiten herangezogen werden. Das Ersuchen ist an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport zu richten, die dieses an den Vorsitzenden der Kommission bzw. an von der Kommission eingerichtete unterstützende Organe (Abschnitt römisch vier) weiterleitet. Die Empfehlung der Kommission bzw. der unterstützenden Organe (Abschnitt römisch vier) ist auch in diesem Fall der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport zu erstatten, die sie an die/den ersuchende(n) Bundesminister(in) weiterleitet.
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2012
Dokumentnummer
NOR40013250