Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Koordinationskommission für Informationstechnik
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 402/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Geschäftsführung
§ 4.Paragraph 4,
Die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport hat einen Bediensteten der Abteilung IT-Koordination des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport zur Unterstützung der Kommission in administrativen Angelegenheiten und einen weiteren Bediensteten aus diesem Bereich als dessen Stellvertreter mit der Geschäftsführung zu betrauen. Diese Bediensteten haben sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Einrichtungen des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport zu bedienen.
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2012
Dokumentnummer
NOR40013252