Norm Steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts Fassungen (Gesetz) ab 25.05.2002 — BGBl. I Nr. 84/2002▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute11.01.2013 § → § BGBl. I Nr. 5/2013 25.05.200210.01.2013 § → § BGBl. I Nr. 84/2002 25.04.200224.05.2002 § → § — 19.12.200124.04.2002 § → § BGBl. I Nr. 144/2001 30.12.200018.12.2001 BGBl. I Nr. 142/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 10.01.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2